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Hausordnung

01.

 

Die Schule ist während der Schulzeit von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr geöffnet, bei starkem Regen und großer Kälte ab 07:40 Uhr für Fahrschüler.
02. Schulfremde Personen/Besucher melden sich im Sekretariat an.

03.

 

 

Fahrräder und Mopeds sind grundsätzlich an den dafür vorgesehen Plätzen abzustellen. Schüler, die in der näheren Umgebung wohnen, sollten nicht mit dem Moped zu Schule kommen. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Schäden an den Fahrzeugen.

04.

Im Haupthaus wird grundsätzlich die rechte Treppe zum Auf- und Abgang benutzt.

05.

Der Aufenthalt im Schulhaus nach Unterrichtsschluss ist in den zugewiesenen Räumen bis 16:00 Uhr gestattet.

06.

 

 

 

Das Schulgelände kann nur nach Antrag der Eltern in der Unterrichtszeit verlassen werden, bei Freistunden kann das Schulgelände erst nach der großen Pause verlassen werden.

Schülerinnen und Schülern der 10. Klassenstufe ist das Verlassen des Schulgeländes in den großen Pausen mit Einverständnis der Eltern gestattet.

07.

 

 

Alle beweglichen und nicht beweglichen Gegenstände sind Eigentum des Schulträgers, sie werden pfleglich behandelt. Bei mutwilliger Beschädigung wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.

 

08. Die unteren Kippfenster bleiben grundsätzlich geschlossen.

09.

 

 

Beim Wechsel der Fachräume ist der Ordnungsschüler gemeinsam mit dem Fachlehrer für das ordentliche Verlassen des Raumes verantwortlich, der Ordnungsschüler wischt die Tafel.

10.

 

Die von der Schulleitung eingesetzten Ordnungsschüler im 1. – 3. Stock haben im festgelegten Rahmen Weisungsbefugnis.

11.

 

 

Die große Pause wird auf dem Pausenhof verbracht. Bei Regen wird der Fachraum zu Beginn der gr. Pause gewechselt. In den kleinen Pausen werden nur die Räume gewechselt.

12.

 

Schülerinnen  und Schülern ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und in den darauf befindlichen Gebäuden untersagt.
13. Das Werfen von Kastanien, Schneebällen u.a. Gegenstände ist strengstens verboten!
14.  Das Mitbringen von Laserpointern und Haustieren ist verboten.

14a. 

 

Es ist verboten Waffen, waffenähnliche und andere gefährliche

Gegenstände mit sich zu führen  (s. Anlage)

14b. Wertgegenstände sind grundsätzlich nicht mit zur Schule zu bringen.

14c.

 

 

 

Die Nutzung von Handys während unterrichtsbezogener Einheiten, innerhalb und außerhalb der Schule, ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt, auch während der Angebote im Ganztagsbetrieb. Handys müssen ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung dürfen diese durch die Lehrkräfte abgenommen werden.

 

Erläuterungen zum Pkt. 14a

1.

 

 

 

 

 

Verboten sind alle Schusswaffen.

 

Hierzu gehören nach der Hausordnung:

 

- Gas- und Schreckschusspistolen

- Reizstoff und Signalwaffen

- Luftdruckwaffen jeder Art (auch Soft-Air-Pistolen)

 2.

 

 

 

 

 

 

 

Verboten sind alle Hieb- und Stoßwaffen und Wurfwaffen

 

Hierzu gehören:

-         

-        Messer, Fahrtenmesser, Dolche, Taschenmesser

-        Spring-klapp- und Fallmesser

-        Schwerter und Macheten

-        Schlagringe und Schlagstöcke

-        Stahlruten und Totschläger

-        Wurfsterne und Wurfpfeile

 3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verboten sind auch nach der Hausordnung gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände wie:Baseballschläger, Metallrohre, Elektroschocker

  1. Hämmer, Äxte, Feilen
  2. Munition oder Geschosse, Feuerwerkskörper  jeder Art
  3. entzündbare oder explosive Stoffe
  4. Handschellen
  5. Sprühdosen mit Reizgas- oder Stoffe
  6. Blasrohre oder Bogenschießgeräte usw.
  7. Schuhe mit Stahlkappen

 

K. Bahro                                                                                   

Seelow, 31.01.2007

Schulleiterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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