Häufig gestellte Fragen zu den Corona-Maßnahmen an den Schulen des Landes Brandenburg.
- Muss im Unterricht eine Maske getragen werden?
Ja, laut der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sind Lehrkräfte und Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres verpflichtet, im Unterricht eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen.
- Muss auf dem Pausenhof eine Maske getragen werden?
Ja, es gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Maske auf dem Pausenhof. Dies wird in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorgeschrieben.
- Muss im Schulgebäude eine Maske getragen werden?
Ja, ebenfalls wie im Unterricht und auf dem Pausenhof schreibt die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor, im gesamten Schulgebäude eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen. Diese Pflicht gilt für alle Lehrkräfte und Schüler ab der Vollendung des 14. Lebensjahres.
- Darf ich trotz des Distanzlernens in die Schule kommen?
Nein, Schülerinnen und Schüler, die sich aktuell im Distanzlernen befinden, dürfen nicht zur Schule kommen.