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Häufig gestellte Fragen zu den Corona-Maßnahmen an den Schulen des Landes Brandenburg.

 


  1. Muss im Unterricht eine Maske getragen werden?

    Ja, laut der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sind Lehrkräfte und Schüler ab Vollendung des 14. Lebensjahres verpflichtet, im Unterricht eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen.

     

     

  2. Muss auf dem Pausenhof eine Maske getragen werden?

    Ja, es gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Maske auf dem Pausenhof. Dies wird in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorgeschrieben.

     

     

  3. Muss im Schulgebäude eine Maske getragen werden?

    Ja, ebenfalls wie im Unterricht und auf dem Pausenhof schreibt die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor, im gesamten Schulgebäude eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen. Diese Pflicht gilt für alle Lehrkräfte und Schüler ab der Vollendung des 14. Lebensjahres.

     

  4. Darf ich trotz des Distanzlernens in die Schule kommen?

    Nein, Schülerinnen und Schüler, die sich aktuell im Distanzlernen befinden, dürfen nicht zur Schule kommen.

Nähere Informationen können aus der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg entnommen werden.

Kontakt

Bertolt-Brecht-Oberschule Seelow
Bertolt-Brecht-Str. 1
15306 Seelow

 

03346 - 248