Aktuelles
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Grundlage:
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I – Verordnung – SekI-V)
Vom 02. August 2007
zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013
Versetzung nach Klassen 8 und 9 (§53 Abs. 2)
In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen (4)
Höchstens drei mangelhafte Leistungen (5),
Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)
Versetzung nach Klassen 10 (§ 51 Abs. 2, §53 Abs. 4)
In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen(4)
Höchstens eine mangelhafte Leistung (5)
Höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5) mit Ausgleich
Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)
Ausgleich entsprechend der Fächergruppe mit mindestens befriedigenden Leistungen (3)
Abschluss „Erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsschulreife“
In jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen(4)
Höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5) mit Ausgleich beider durch eine befriedigende Leistung (3) entsprechend der Fächergruppe
Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichend (4)
B-Kurse werden in A-Kurse umgerechnet
Abschluss „Realschulabschluss/Fachoberschulreife“
Mindestens zwei B-Kurse mit ausreichenden Leistungen (4)
In A-Kursen mindestens befriedigende Leistungen (3)
In zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen (3)
Andere Fächer Notendurchschnitt 4,0 und keine ungenügenden Leistungen (6) und höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5)
Höchstens eine ausreichende Leistung (4) im A-Kurs mit Ausgleich
Höchstens eine mangelhafte Leistung (5) im B-Kurs mit Ausgleich
Ausgleich durch gute Leistung (2) im A-Kurs oder befriedigende Leistung (3) im B-Kurs
Abschluss „…Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“
Mindestens drei B-Kurse mit mindestens befriedigenden Leistungen (3)
Im A-Kurs mindestens gute Leistungen (2)
Zwei weitere Fächer mit guten Leistungen
Andere Fächer Durchschnitt 3,0
Keine ungenügende (6) und höchstens eine mangelhafte Leistung (5)
Eine befriedigende Leistung (3) im A-Kurs mit Ausgleich
Höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs mit Ausgleich
Ausgleich durch eine sehr gute Leistung (1) im A-Kurs oder gute Leistung (2) im B-Kurs
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