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Schul- Hausordnung

Leitsatz: Das Zusammensein unserer Schulgemeinschaft ist durch Freundlichkeit, gegenseitiger Achtung und Respekt geprägt.

 

  1. Unser Haus ist während der Schulzeit von 07:50 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen halten wir uns ab 07:30 Uhr im unteren Flur auf.
     
  2. Besucher und schulfremde Personen melden sich über den Sprechfunk im Sekretariat an.
     
  3. Die Fahrräder und Mopeds stellen wir an den dafür vorgesehen Plätzen ab. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrzeugen und Rädern.
     
  4. Im Schulhaus benutzen wir grundsätzlich den rechten Treppenaufgang zum Hochgehen und den linken zum Heruntergehen.
     
  5. Die Jacken werden vor Unterrichtsbeginn abgelegt. Darüber hinaus werden die Mützen, Basecaps und Hüte vor dem Betreten des Schulgebäudes abgelegt.
     
  6. Das Schulgelände darf nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern oder Betreuer in der Unterrichtszeit, den Freistunden und den Pausen verlassen werden (Sonderregelungen für einzelne Jahrgänge beachten).
     
  7. Während der Unterrichtszeit ist das Trinken erlaubt. Es werden keine Glasflaschen benutzt; Cola und Energy Drinks sind nicht gestattet. In den Fachkabinetten ist das Trinken und Essen verboten!
     
  8. Alle Gegenstände des Hauses sind Eigentum des Schulträgers und werden pfleglich behandelt. Bei mutwilliger Beschädigung wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
     
  9. Die Kippfenster bleiben grundsätzlich geschlossen. Beim Wechsel der Fachräume werden diese sauber und ordentlich verlassen.
     
  10. Unsere Ordnungsschüler unterstützen die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht und haben dabei Weisungsbefugnis.
                                                                                                                  
  11. Wir halten unser Haus und Gelände sauber; dafür ist jede Woche eine diensthabende Klasse verantwortlich.
     
  12. In den großen Pausen begeben wir uns unverzüglich auf den Schulhof, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen wird drei Mal abgeklingelt. In den kleinen Pausen wechseln wir nur die Räume und bereiten uns auf den nächsten Unterricht vor.
     
  13. Das Rauchen sowie Alkohol- und Drogenkonsum sind auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden sowie verlagerten Unterrichtsangeboten außerhalb verboten!
     
  14. Wir werfen nicht mit Kastanien, Schneebällen und anderen Gegenständen. Wir bringen keine Laserpointer, Haustiere oder waffenähnliche Gegenstände mit zur Schule. Wertgegenstände lassen wir zu Hause.
     
  15. Vor dem Betreten des Schulgeländes werden die Handys ausgeschaltet und bis nach dem Unterricht in den Schultaschen verstaut. Sollten zwischendurch Anrufe erforderlich sein, so sind diese bei den Fachlehrkräften, Klassenleitungen oder im Sekretariat anzumelden. (Beschluss der Schulkonferenz vom 11.03.2020)
     
  16. Schülerinnen und Schüler kommen in angemessener Kleidung zur Schule, um den Schulfrieden zu wahren. Unter unangemessener Kleidung ist Bekleidung mit Aufdrucken zu verstehen, die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Aussagen beinhalten. Ebenfalls verstehen wir darunter Kleidung, welche sehr tief ausgeschnitten ist und nicht vollständig bedeckte Bäuche und Gesäße. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht daran halten, werden für diesen Tag entweder mit einem T-Shirt der Schule ausgestattet, welches sie gewaschen zurückgeben oder nach Hause geschickt. (Beschluss der Schulkonferenz vom 16.05.2022)
     
  17. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Teile der Schul- und Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Verabschiedung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Schul- und Hausordnung im Übrigen unberührt.
     

 

Diese neu formulierte und ergänzte Schul- und Hausordnung wurde durch Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2020 in Kraft gesetzt.

(Letzte Änderung vom 26.09.2022.)

 

 

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Bertolt-Brecht-Oberschule Seelow
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