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Schul- und Unterrichtsorganisation ab 29. November 2021

Für die Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe, 9 und 10, der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) so- wie die Schülerlinnen der Oberstufenzentren gilt Präsenzpflicht. Es sind dies die Schüler/innen der Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie eine besondere Bedeutung (Übergänge und Abschlüsse) haben.

Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.

Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an mindestens drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

 

  • Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht.
  • Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen die Schülerlinnen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien entscheiden die Schule nach pädagogischen Kriterien darüber, ob auf die Leistungsbewertung insbesondere in der Primar- und der Sekundarstufe 1— bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben. Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II sind durchzuführen, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen, sodass den Schüler/innen durch nicht vorhandene Bewertungsanlässe kein Nachteil bei der Zulassung zu den Abiturprüfungen entsteht.
  • Vorbehaltlich einer Folgeregelung für § 24 Abs. 10 in der nächsten Eindämmungsverordnung kann zunächst davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht zu erklären, auch für die beiden Schultage vor dem vorgezogenen Beginn der Weihnachtsferien (16. und 17. Dezember 2021) ermöglicht werden wird.
  • Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember 2021
  • Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022.

 

Ein Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport befindet sich am Seitenende als Download. 

 

>>> Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport lesen (externe Seite)

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